- Fallversuch
- Fallversuch,technisches Prüfverfahren von Werkstoffen und Bauteilen, bei dem man die Probe (meist aus Gusseisen) aus einer bestimmten Höhe fallen lässt, um besonders stoß- und bruchempfindliche Teile auszuscheiden. Lässt man umgekehrt ein besonders geformtes Gewicht aus einer vorgegebenen Höhe auf die Probe fallen, spricht man auch von einer Fallhärteprüfung (Härteprüfung). Dabei werden Bruch und/oder Rückprallhöhe als Maß für die Werkstoffeigenschaften betrachtet. Technische Bedeutung haben auch der Fallgewichtsscherversuch zur Bestimmung der Risseinleitungstemperatur sowie der Fallgewichtsversuch (nach dem amerikanischen Werkstoffwissenschaftler William S. Pellini, * 1917) zur Bestimmung der Nullzähigkeitstemperatur (Temperatur, bei der sich ein Riss durch die gesamte Probe ausbreitet) von Stahlblechen und zur Prüfung von Schweißverbindungen erlangt.
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Fạll|ver|such, der (Technik): technisches Prüfverfahren für Werkstoffe u. Bauteile, bei dem die Probe aus einer bestimmten Höhe fallen gelassen wird, um sie auf ihre Bruch- u. Stoßempfindlichkeit zu testen.
Universal-Lexikon. 2012.